Allgemeine Geschäftsbedingungen der prestige Werbeartikel & Präsente GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der prestige Werbeartikel & Präsente GmbH - im Folgenden "prestige" genannt.

2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. prestige liefert nur an Unternehmer nach §14 BGB.

3. General Conditions of Sale; These Terms and Conditions are the only terms and conditions that shall apply to all orders placed with us and to all other legal relationships. No other conditions shall be valid without our express confirmation in writing. 

4. Der Kunde erkennt diese Geschäftsbedingungen, auch für künftige Geschäfte, mit prestige als verbindlich an. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn prestige sie schriftlich bestätigt. 

5. Diese Bestimmungen gelten abschließend. Hiervon abweichende Regelungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, sind unbeachtlich. Ihnen wird ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote durch prestige erfolgen freibleibend. 

1. Aufträge sind für prestige erst verbindlich, wenn diese durch prestige schriftlich, elektronisch oder per Telefax bestätigt wurden bzw. mit der Ausführung des Auftrages durch prestige begonnen wurde.

2. Etwaige Vereinbarungen aus vorherigen Aufträgen finden keine Anwendungen, soweit diese nicht erneut schriftlich vereinbart und bestätigt wurden. 

3. Eine elektronische Zugangsbestätigung durch prestige stellt keine Auftragsannahme dar. Eine Zugangserklärung kann mit einer Annahmeerklärung verbunden werden. 

§ 3 Preise, Vertragsinhalt

1. Angebotene Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, evtl. Versicherung und Druckkosten nicht ein. 

2. Angebote und Preise in gedruckten oder elektronischen Kataloge von prestige sind freibleibend. Druckfehler, technische Änderungen der Ware in Form und Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten. 

3. Die von prestige gemachten Preisangaben verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.

4. Der Kunde ist verpflichtet prestige nach besten Kräften zu unterstützen und bei der Erfüllung des Auftrages mitzuwirken. Alle Informationen und Unterlagen die nötig sind, sind unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Änderungen oder für die Durchführung des Auftrages relevanten Umstände, auch wenn diese erst während der Auftragslaufzeit bekannt werden, sind umgehend weiter zu geben. Durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entstehende Kosten oder Aufwendungen werden durch den Kunde getragen. 

5. Vorlagen (insbesondere Muster, Skizzen, Proben, Modelle, Abbildungen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Farbabdrücke und Vorentwürfe) welche nach Ermessen der prestige erstellt wurden, sind vom Kunden zu prüfen und innerhalb von 3 Tagen freizugeben. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Vorlagen bei nicht rechtzeitiger Freigabe als vom Kunden genehmigt. 

6. Eine originalgetreue Darstellung des endgültigen Veredelungsergebnisses als Vorlage ist aus technischen Gründen nicht möglich. Vorlagen gelten daher lediglich als Zusicherung betreffend der Gestaltung, Beschaffenheit, Eigenschaft und Eignung zu einer bestimmten  Verwendung etc. der von prestige geschuldeten Leistung. prestige macht daher keinerlei Zusicherung hinsichtlich bzw. leistet insbesondere keine Gewähr für die Platzierung und die Größe von Veredelungen auf Produkten. Eine exakte farbliche Übereinstimmung zwischen Vorlagen und fertigen Veredelungen gilt, insbesondere wenn die Vorlagen lediglich in elektronischer Form genehmigt wurden, nicht als Mangel.

7. Für Aufträge inkl. Werbeanbringung wird dringend ein Freigabemuster empfohlen. Wird dies nicht gewünscht, so wird keine Garantie für die Werbeanbringung übernommen. Nachträgliche Änderungen der Veredelung (Werbeanbringung) sind nicht möglich. 

8. Ergibt sich die Höhe der Vergütung für die vereinbarten Leistungen nicht aus den vertraglichen Vereinbarungen, so gilt §632 Abs. 2 BGB.

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. prestige kann zwischen Zahlung per Vorkasse oder nach Rechnungserhalt wählen, vorbehaltlich der Prüfung der Bonität. 

2. Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, sind die Rechnungen von prestige sofort, spätestens aber innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen auszugleichen. Die Zahlung per Vorauskasse kann in Einzelfall verlangt werden. 

3. Skonto-Abzug ist nur zulässig, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

4. Wird im Laufe des Vertrages erkennbar, dass die Leistungsfähigkeit zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs des Kunden gefährdet ist, so kann prestige noch nicht gelieferte Ware zurückhalten, die Werbeanbringung stoppen und/oder Vorauskasse verlangen. Dies ist auch möglich, wenn der Kunde sich für Lieferungen gleicher Art im Verzug befindet, unberührt bleibt § 32 Abs. 2 BGB.

5. prestige ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Teil-Rechungen vorzunehmen und Kostenvorschüsse zu verlangen.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit, Lieferbedingungen

1. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von prestige ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Termine gelten grundsätzlich für den Versand, nicht für die Lieferung an den Kunden.

2. Lieferfristen beginnen ab Freigabe des Freigabemusters oder des Korrekturabzuges durch den Kunden.

3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die prestige die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streik bei Lieferanten, Materialengpässe etc.) hat prestige auch bei verbindlich vereinbarten Fristen bzw. Lieferterminen nicht zu vertreten. Kündigungen des Vertrages sind erst dann berechtigt, wenn dem Vertragspartner ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, ansonsten verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung von prestige ist hier ausgeschlossen.

4. Teillieferungen sind in allen Fällen zulässig, auch bei Fixterminen. 

5. Mehrlieferungen oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Ware nach oben oder nach unten sind bei Aufträgen mit Werbeanbringung, Importaufträgen oder Sonderproduktionen möglich und gelten als vertragsgemäß. Innerhalb der genannten Abweichungen wird die tatsächlich gelieferte Menge berechnet. 

6. Soweit der Kunde nicht bei Auftragserteilung oder schriftlich nach 3 Tagen nach der Auftragsbestätigung den Abschluss einer Transportversicherung auf seine Rechnung verlangt, erfolgt der Versand nicht versichert. 

7. Sofern keine Vereinbarungen vor der Lieferung getroffen wurden, werden Gebühren, Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben, die im Zusammenhang mit der Lieferung stehen, ebenso wie Transport- oder Zustellkosten vom Kunde getragen. 

§ 6 Kennzeichnung / Werbung

1. prestige ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die eigene Firma bzw. den eigenen Namen und allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Anspruch zusteht. 

2. prestige ist berechtigt, Bilder, Skizzen, Beschreibungen, Modelle, Aufschriften, Produktionsmuster und anderer Details der an Kunden erbrachten Leistungen für Werbezwecke zu nutzen; etwa Abbildungen in ihre Werbeunterlagen, Angebote oder Internetauftritte aufzunehmen.

§ 7 Rücknahme, Muster

1. Waren werden nur nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung zurückgenommen. Waren mit individueller Veredelung werden in keinem Fall zurück genommen.

2. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.

3. Mustersendungen werden nicht gutgeschrieben, nach Vereinbarung kann dies ab einer Auftragserteilung ab 500€ Warenwert möglich sein. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Eine erneute Zusendung erfolgt nur gegen Berechnung.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

prestige behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren, sowie das Miteigentum an Werkstücken, bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

§ 9 Gefahrübergang

Mit Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Firma erfüllt prestige die ihr obliegende Lieferverpflichtung. Zu diesem Zeitpunkt geht die Gefahr für sämtliche an der Ware entstehenden Schäden auf den Kunden über.

§ 10 Beanstandungen, technische Abweichungen, Gewährleistungen, verbraucherrechtliche Streitigkeiten

1. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit und Vollständigkeit der Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. 

2. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabe der Standskizze oder des Freigabemuster auf den Kunden über, sofern eine Veredelung/Werbeanbringung stattgefunden hat. Dies gilt ebenfalls für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden. 

3. Der Kunde hat weiter die Pflicht gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. 

4. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung, schriftlich prestige gegenüber anzuzeigen. Der Eingang bei prestige ist entscheidend. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen diesbezüglich ausgeschlossen.

5. Geringfügige Abweichungen von Mustern oder Vorlagen (z.B. beim Druck) können nicht beanstandet werden. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

6. Bei berechtigten Beanstandungen ist prestige zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet, jedoch nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Wird dieser Pflicht nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgekommen oder die Nachbesserung entspricht nicht dem Vereinbarten, so kann der Kunde eine Minderung der Vergütung oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Mängel eines Teils der gelieferten Waren berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn die Teillieferung ist für den Kunden nicht von Interesse oder nutzbar.

7. "Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten" - Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr .Unsere Emailadresse lautet: info@prestige-werbeartikel.de

§ 11 Haftung

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber prestige, sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind:

- vorsätzliche oder grob fahrlässige verursachte Schäden. 

- bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; daher haftet er nur auf der Art des Produktes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schäden bis zur Höhe des Auftragswertes. 

- schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden. 

- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware.

- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

§ 12 Verjährung

Ansprüche gegenüber prestige auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren in einem Jahr beginnend mit dem Zeitpunkt der Lieferung.

§ 13 Urheberrecht, gewerbliche Schutzrechte

1. Urheber-, Geschmacksmuster- und Markenrechte für von prestige erbrachte Leistungen wie z.B. die Erstellung von Konzepten, Entwürfen usw. liegen ausschließlich bei prestige.

2. Dies gilt auch für vom Kunden bezahlte Muster und Konzepte. 

3. Die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen wird insoweit bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen ausdrücklich angekündigt.

4. Der Kunde haftet alleine, wenn durch die Ausführung des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt wurden. Der Kunde stellt prestige bei derartigen Ansprüchen Dritter bei einer solchen Rechtsverletzung frei. Der Auftragsgeber versichert, dass keine Urheberrechte Dritter verletzt werden und prestige keine Pflicht zur Prüfung dessen trifft. 

§ 14 Speicherung personenbezogener Daten nach § 26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetzt

prestige weist darauf hin, dass Daten betreffend den Kunden gespeichert werden.

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen prestige und seinen Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

3. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Euskirchen. 

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiermit die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bedingungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingungen erwünschten Zielsetzung am nächsten kommt.

Weilerswist, Februar 2016